Genehmigungsverfahren für BImSchG-Anlagen
Wir begleiten Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen bei allen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – vom Anzeigeverfahren bis zur vollständigen Neugenehmigung.
In einem offenen Dialog werden Erfordernisse global formulierter EU-Umweltstandards branchenspezifisch kommuniziert und umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Erfüllung gesetzlicher Auflagen und der vorausschauende Einsatz spezifischer Emissionsminderungs- und Vermeidungstechnologien.

Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung vollständiger Genehmigungsunterlagen für:
- Neugenehmigungen gem. § 4 BImSchG
- Wesentliche Änderungen gem. § 16 BImSchG
- Anzeigen gem. § 15 BImSchG
- Erstellung von Ausgangszustandsberichten (AZB) für Boden und Grundwasser
- Verfahrenskoordination mit Fachplanern und Umweltbehörden
- Integration technischer Unterlagen: Verfahrensbeschreibung, Emissionskonzepte, Aufstellungspläne


Für umfangreiche oder komplexe Verfahren übernehmen wir auf Wunsch die Funktion des Projektmanagers gemäß § 2b der 9. BImSchV.
Unsere Leistungen dabei:
- Erstellung von Verfahrens- und Terminplänen
- Fristenkontrolle und Qualitätsprüfung der Unterlagen
- Koordination von Gutachten
- Organisation und Leitung des Erörterungstermins
- Entwurf von Verfahrensdokumenten für die Genehmigungsbehörde
Die Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit der Behörde auf Kosten des Vorhabenträgers.
Vom Standort Wuppertal aus oder unmittelbar bei Ihnen im Betrieb bietet das Ingenieurbüro Schwerter als gut vernetztes, inhabergeführtes Unternehmen seine Leistungen überregional an.